Das Schild P 314 Parkplatz kennzeichnet eine Parkfläche für alle Kfz. Das bedeutet solange kein Zusatzschild angebracht ist dürfen hier Kfz aller Art parken. Möchte man jetzt irgendwelche Fahrzeuge oder Fahrzeuggruppen ausschließen, kann man entsprechende Zusatzzeichen anbringen. Ein P (Z 314) unter dem ein Wohnmobil angebracht ist (Zz 1048-17) bedeutet hier dürfen nur Wohnmobile stehen, alle anderen Fahrzeuge sind ausgeschlossen. Ein durchgestrichenes Wohnmobil unter dem P (Z314) gibt es nicht und würde ja auch keinen Sinn machen. Ein durchgestrichenes Zusatzzeichen Wohnwagen ( Zz 1010-13 ) gibt es auch nicht ,also beide durchgestrichenen Zeichen unter dem P bedeuten ein P ohne Zusatzzeichen und somit wieder P (Z314) Parkplatz für alle Kfz also auch für Wohnwagen und Wohnmobil. Das Zz 1010-13 Wohnwagen bedeutet allerdings nicht das hier nur Wohnwagen stehen dürfen nein dieses Zeichen bedeutet hier dürfen neben anderen Kfz auch Wohnwagen parken, diese wiederum alleine länger als 14 Tage. Auf normalen Parkplätzen und an der Straße maximal 14 Tage.

Wie kann denn jetzt die Gemeinde ausschließen das auf diesem Parkplatz Camping betrieben wird!

Camping ist auf allen Parkplätzen nicht erlaubt (Markisen, Vorzelte, Stühle, Tische, Grillen) muss also nicht extra gekennzeichnet werden. Ein Aufenthalt und oder Übernachtung zur wieder- Herstellung der Fahrtüchtigkeit bis max. 10 Stunden ist erlaubt.

Will die Gemeinde keine Wohnmobile und Wohnwagen auf diesem Parkplatz haben reicht ein Zusatzschild unter P (Z314) auf dem ein Pkw zu sehen ist (Zz 1048-10) dieses Zz schließt alle anderen Kfz aus hier dürfen nur Pkw stehen.

Ja manchmal ist die Lösung so einfach, doch wenn sich die Ordnungsämter bzw. die Teams 73 nicht auskennen sollte man vielleicht mal die Regieru
ng wechseln.

Ich gebe für die 100%tige Richtigkeit keine Garantie. Es ist eine Info zum "informieren" Am besten ist , ausdrucken und bei der Polizei informieren.


© 2004 by Artur von Bottsand - Artur von Bottsand